Ab dem 01.10.2025 sind wir gesetzlich verpflichtet, Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre ePA einzustellen (Befunde, Berichte, Untersuchungen, Therapien, Arztbriefe). Als psychiatrische Praxis sind wir zur Meidung von Diskriminierung und Stigmatisierung auch zur besonderen Aufklärung über die Risiken bei der Nutzung der ePA verpflichtet. Dabei geht es um sensible Informationen wie psychische Erkrankungen, sexuell übertragbare Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen. Sollten Sie die Übertragung dieser Daten in Ihrer ePA nicht wünschen, haben Sie das Recht zum Widerspruch.
Achtung: Auch bei einem Widerspruch können dennoch indirekt sensible Informationen in der ePA landen, zum Beispiel über die Medikationsdaten, die automatisch aus den Daten der E-Rezepte generiert werden oder die Abrechnungsdaten der Krankenkassen, die ebenfalls im Standard für Ärzte sichtbar sind. Die Sichtbarkeit dieser Inhalte können wir nicht steuern. Hierfür sind weitere Widersprüche Ihrerseits erforderlich, die Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ombudsstelle oder ePA-App tätigen können.
Weitere Informationen zur ePA finden Sie hier.